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   OLG München, 30.06.2016 - 23 U 3265/15   

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https://dejure.org/2016,16438
OLG München, 30.06.2016 - 23 U 3265/15 (https://dejure.org/2016,16438)
OLG München, Entscheidung vom 30.06.2016 - 23 U 3265/15 (https://dejure.org/2016,16438)
OLG München, Entscheidung vom 30. Juni 2016 - 23 U 3265/15 (https://dejure.org/2016,16438)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW

    § 86 Abs. 2 HGB; § 89a Abs. 1 HGB; § 92 Abs. 2 HGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung des Handelsvertretersvertrages wegen Sperrung des Zugangs zu einen Online-Portal durch den Unternehmer; Auskunftspflichten des Handelsvertreters nach Beendigung des Vertrages

  • rewis.io

    Verletzung der Pflichten aus zusätzlichem Vertrag berechtigen zur außerordentlichen Kündigung des Versicherungsvertretervertrages

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung des Handelsvertretersvertrages wegen Sperrung des Zugangs zu einen Online-Portal durch den Unternehmer; Auskunftspflichten des Handelsvertreters nach Beendigung des Vertrages

  • rechtsportal.de

    Außerordentliche Kündigung des Handelsvertretersvertrages wegen Sperrung des Zugangs zu einen Online-Portal durch den Unternehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - VOB 1 -, wichtiger Grund, Sperrung des Zugangs zum Außendienstinformationssystem, Informationssystem, Vorenthaltung von Provisionen, Nichtvollzug einer Beförderung in eine höher vergütete Karrierestufe, Anspruch des VV auf Auskunft, Auskunftsanspruch des U gegen den ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kündigung eines Versicherungsvertretersvertrages wegen Sperrung des Zugangs zu einen Online-Portal

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auskunftspflichten des Versicherungsvertreters nach Vertragsbeendigung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.08.2013 - VII ZR 268/11

    Rechtsstreit um Ansprüche aus einem Franchiseverhältnis für ein

    Auszug aus OLG München, 30.06.2016 - 23 U 3265/15
    Auskünfte hierüber hat die Beklagte nicht nach § 86 Abs. 2, § 92 Abs. 2 HGB zu erteilen, sondern im Rahmen der allgemeinen Auskunftspflicht nach § 242 BGB (vgl. etwa BGH, Urteil vom 26.09.2013, VII ZR 227/12, Juris Tz. 15; BGH, Urteil vom 03.04.1996, VIII ZR 3/95, Juris Tz. 34; BGH NJW 2014, S. 155 Tz. 20 m.w.N; a.A. von Hoyningen-Huene, a.a.O, § 86 Rz. 50).

    Soll die begehrte Auskunft zur Vorbereitung vertraglicher Schadensersatzansprüche aus einem Dauerschuldverhältnis dienen, so genügen für das Auskunftsverlangen der begründete Verdacht einer Vertragspflichtverletzung und die Wahrscheinlichkeit eines daraus resultierenden Schadens (BGH, NJW 2014, S. 155, Tz. 20; BGH, Urteil vom 26.09.2013, VII ZR 227/12, Juris Tz. 14 je m. w. N).

  • BGH, 26.09.2013 - VII ZR 227/12

    Handelsvertretervertrag: Umfang und Inhalt des Auskunftsanspruchs des

    Auszug aus OLG München, 30.06.2016 - 23 U 3265/15
    Auskünfte hierüber hat die Beklagte nicht nach § 86 Abs. 2, § 92 Abs. 2 HGB zu erteilen, sondern im Rahmen der allgemeinen Auskunftspflicht nach § 242 BGB (vgl. etwa BGH, Urteil vom 26.09.2013, VII ZR 227/12, Juris Tz. 15; BGH, Urteil vom 03.04.1996, VIII ZR 3/95, Juris Tz. 34; BGH NJW 2014, S. 155 Tz. 20 m.w.N; a.A. von Hoyningen-Huene, a.a.O, § 86 Rz. 50).

    Soll die begehrte Auskunft zur Vorbereitung vertraglicher Schadensersatzansprüche aus einem Dauerschuldverhältnis dienen, so genügen für das Auskunftsverlangen der begründete Verdacht einer Vertragspflichtverletzung und die Wahrscheinlichkeit eines daraus resultierenden Schadens (BGH, NJW 2014, S. 155, Tz. 20; BGH, Urteil vom 26.09.2013, VII ZR 227/12, Juris Tz. 14 je m. w. N).

  • BGH, 24.09.1987 - I ZR 243/85

    Berichtspflicht des Handelsvertreters

    Auszug aus OLG München, 30.06.2016 - 23 U 3265/15
    Die Kundenstruktur (Ziff. 1.1) ist ersichtlich für den Unternehmer bedeutsam, so dass sich hierauf die Auskunftspflicht erstreckt (vgl. BGH NJW-RR 1988, S. 287).

    Des Weiteren ist die Beklagte verpflichtet, die Klägerin über ihre Kundenbesuche während der Vertragslaufzeit und einer Einschätzung der besuchten Kunden im Hinblick auf künftige Abschlüsse zu unterrichten (Ziff. 1.3, vgl. BGH NJW-RR 1988, S. 287; von Hoyningen - Huene in Münchener Kommentar HGB, 4. Aufl, § 86 Rz. 50), da sich auch hieraus für den Unternehmer Erkenntnisse in Bezug auf die weitere Geschäftstätigkeit ergeben können.

  • OLG Köln, 03.03.1971 - 2 U 63/70

    Wichtiger Grund, Verletzung der Berichtspflicht über Schritt und Tritt, Umfang

    Auszug aus OLG München, 30.06.2016 - 23 U 3265/15
    Ob es im Einzelfall einem Handelsvertreter gestattet ist, besondere, gerade von ihm entwickelte Werbemethoden und Werbekünste für sich zu behalten (so Hopt, a.a.O, § 86 Rz. 42; von Hoyningen-Huene, a. a. O., § 86 Rz. 49; OLG Köln, VersR 1971, S. 858), kann vorliegend dahingestellt bleiben.

    Für die Klägerin bedeutsam ist ferner, welche Meinungen und Wünsche Kunden der Beklagten dieser gegenüber in Bezug auf die Tätigkeit der Beklagten und /oder der Klägerin geäußert haben (Ziff. 1.13, vgl. Hopt, a. a. O., § 86 Rz. 42; OLG Köln, VersR 1971, S. 858) sowie ob und wie sich nach Einschätzung der Beklagten die Kundeninteressen maßgeblich verändert haben (Ziff. 1.14, vgl. Emde, a.a.O § 86 Rz. 156; Hopt, a. a. O., § 86 Rz. 42).

  • BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 138/83

    Wirksamkeit eines Vertrages über die Vermittlung eines Regierungsauftrags in

    Auszug aus OLG München, 30.06.2016 - 23 U 3265/15
    Eine Entscheidung über die Stufenklage insgesamt ist dann zulässig, wenn sich der Auskunftsanspruch aufgrund von Überlegungen als unbegründet erweist, die auch den weiteren, im Rahmen der Stufenklage geltend gemachten Ansprüchen die Grundlage entziehen (BGH, NJW 1985, S. 2405, 2407).
  • BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 3/95

    Auskunftspflicht des Handelsvertreters über Geschäfte mit Konkurrenzunternehmen;

    Auszug aus OLG München, 30.06.2016 - 23 U 3265/15
    Auskünfte hierüber hat die Beklagte nicht nach § 86 Abs. 2, § 92 Abs. 2 HGB zu erteilen, sondern im Rahmen der allgemeinen Auskunftspflicht nach § 242 BGB (vgl. etwa BGH, Urteil vom 26.09.2013, VII ZR 227/12, Juris Tz. 15; BGH, Urteil vom 03.04.1996, VIII ZR 3/95, Juris Tz. 34; BGH NJW 2014, S. 155 Tz. 20 m.w.N; a.A. von Hoyningen-Huene, a.a.O, § 86 Rz. 50).
  • BGH, 07.07.1978 - I ZR 126/76

    Pflichtenstellung des Handelsvertreters

    Auszug aus OLG München, 30.06.2016 - 23 U 3265/15
    Dies ergibt sich bereits aus der allgemeinen Pflicht des Handels- bzw. Versicherungsvertreters, die Interessen des Unternehmers zu wahren (vgl. BGH, Urteil vom 07.07.1978, I ZR 126/76, juris Tz. 25, wonach ein Handelsvertreter den Unternehmer über Vertragsverletzungen eines Kunden zu unterrichten hat).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.12.2022 - 21 Sa 390/22

    Auskunftsanspruch - Handelsvertreter - Konkurrenztätigkeit - Kundendaten -

    Allerdings kommt eine Berichtspflicht schon ihrem Zweck nach, jedenfalls aber wegen des in § 242 BGB festgelegten Grundsatzes von Treu- und Glauben dann nicht in Betracht, wenn die Auskunft für den oder die Unternehmer*in keinen Nutzen mehr hat (vergleiche OLG (Oberlandesgericht) München 30. Juni 2016 - 23 U 3265/15 - unter II 1.1.2.

    Das erfasst nicht nur Angaben zu einzelnen Geschäften, sondern auch zu den Umständen, die für den Abschluss weiterer Geschäfte nützlich oder schädlich sein können, wie beispielsweise Kundenverhalten und -struktur (siehe dazu die vom OLG München im Urteil vom 30. Juni 2016 - 23 U 3265/15 - unter II 1.1.3. der Gründe, ZVertriebsR 2017, 196 genannten Fallgruppen) oder die allgemeine Marktlage (BGH 24. September 1987 - I ZR 243/85 - unter II 1 der Gründe, DB 1988, 41).

    Diese Bestimmungen dienen der Sicherung von Informationen zur Geschäftsabwicklung, nicht zur Vorbereitung von Schadensersatzansprüchen gegen Dritte; insoweit richtet sich die Auskunftspflicht nach Treu und Glauben (vergleiche OLG München 30. Juni 2016 - 23 U 3265/15 - unter II 1.1.5. der Gründe, ZVertriebsR 2017, 196).

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